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Maître Hélène Tared · Kammern Metz & Luxemburg

Rechtsanwältin in Metz und Luxemburg.
Verteidigen mit Sorgfalt, zuhören mit Menschlichkeit.

Rechtsanwältin bei den Kammern Metz und Luxemburg seit 2020. Personenschaden, Zivilrecht, Strafrecht — auf beiden Seiten der Grenze.

  • Personenschaden
  • Zivilrecht
  • Strafrecht
Maître Hélène Tared, Rechtsanwältin in Metz und Luxemburg
Die Kanzlei

Eine unabhängige Kanzlei, ein gehaltenes Wort.


Seit 2020 bei den Rechtsanwaltskammern Metz und Luxemburg zugelassen, begleite ich Privatpersonen und Unternehmen in Verfahren, die oft das Wesentliche betreffen: ihre Integrität, ihre Freiheit, ihr Vermögen.

Französischsprachig, englischsprachig und deutschsprachig — ich bin in Frankreich und im Großherzogtum tätig. Verteidigen mit Sorgfalt, zuhören mit Menschlichkeit — diese beiden Grundsätze leiten jeden Fall, in Metz wie in Luxemburg.

Tätigkeitsbereiche

Drei Bereiche, ein Anspruch.


01Personenschaden

Wenn ein Verkehrsunfall, ein Übergriff oder ein ärztlicher Kunstfehler ein Leben erschüttert, führt die Wiederherstellung auch über die Entschädigung. Ich begleite Opfer in jeder Phase: medizinisch-rechtliche Akte, Bewertung der Schäden (körperlich, wirtschaftlich, moralisch, ästhetisch, Lebensgenuss), Verhandlungen mit Versicherungen und Verfahren vor der CIVI oder den Zivilgerichten.

  • Verkehrsunfall (Badinter-Gesetz)
  • Übergriff · CIVI-Verfahren
  • Ärztlicher Kunstfehler · CCI · CRCI
  • Allgemeine zivilrechtliche Haftung
Mehr erfahren → Personenschaden

02Zivilrecht

Das Zivilrecht durchdringt jede Handlung des Lebens: Verträge, Bankbeziehungen, Familien- oder Vermögenskonflikte. Ich entwerfe, überprüfe, verhandle und plädiere, um Ihre Interessen zu verteidigen. Meine Tätigkeit umfasst auch den gerichtlichen Schutz Minderjähriger und eine spezialisierte Beratung im Tierrecht.

  • Vertragsrecht · Gestaltung
  • Bankrecht · Streitbeilegung
  • Zivilverfahren · Vertretung
  • Erzieherische Hilfe · Minderjährige
Mehr erfahren → Zivilrecht

03Strafrecht

Bei Polizeigewahrsam, vor dem Untersuchungsrichter, am Strafgericht, im beschleunigten Verfahren oder vor dem Schwurgericht: die Strafverteidigung erfordert sofortige Verfügbarkeit und vollständige Beherrschung des Verfahrens. Als Mitglied der Luxemburger Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP) bin ich auf beiden Seiten der Grenze tätig.

  • Polizeigewahrsam (Eingreifen ab der ersten Stunde)
  • Ermittlung · Beistand
  • Beschleunigtes Verfahren
  • Strafgericht · Schwurgericht
Mehr erfahren → Strafrecht
Methode und Werte

Drei Grundsätze im Mittelpunkt jedes Falls


Ob Personenschaden nach einem Verkehrsunfall, Vertragsstreitigkeit, Polizeigewahrsam oder Sofortverfahren — dieselbe Methode leitet meine Arbeit. Sie vereint prozessuale Sorgfalt, aufmerksames Zuhören und gründliche Vorbereitung jeder Etappe.

Beherrschte Reaktivität

Eingreifen ab der ersten gesetzlichen Stunde im Polizeigewahrsam (Art. 63-3-1 Strafprozessordnung). Für andere Fälle ein erster Austausch innerhalb von 24 bis 48 Werkstunden. Kein Versprechen über das Vernünftige hinaus, aber sorgfältige Begleitung in jeder Verfahrensphase.

Grenzüberschreitende Praxis Frankreich · Luxemburg

Doppelzulassung bei den Kammern Metz und Luxemburg seit 2020, Mitglied der Luxemburger Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP). Vertrautheit mit beiden Rechtssystemen und den drei Arbeitssprachen (Französisch · Englisch · Deutsch) — eine einzige Ansprechpartnerin beidseits der Grenze, ohne Einschaltung eines vermittelnden Kollegen.

Transparenz und maßgeschneiderter Service

Schriftliche Honorarvereinbarung vor jedem Auftrag, regelmäßige Fortschrittsberichte, voller Aktenzugriff auf Anfrage. Prozesskostenhilfe akzeptiert. Ratenzahlung möglich. Keine Überraschungen — jeder Fall wird behandelt, als wäre er der einzige.

Die Kanzlei auf einen Blick

Ein Engagement, zwei Rechtsräume

2
Kammerzulassungen
3
Arbeitssprachen
2020
Jahr der Zulassung
1.
Beratung kostenlos
« Jeder Fall betrifft ein Leben, einen Namen, ein Vermögen. Er verdient die Zeit und Sorgfalt, die man sich selbst wünschen würde. »
Maître Hélène Tared
Kanzleien

Zwei Kanzleien, eine Ansprechpartnerin.


Sprechen wir über Ihren Fall.

Erstberatung kostenlos. Prozesskostenhilfe akzeptiert. Ratenzahlung möglich.