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Fachgebiet — Personenschaden

Rechtsanwältin für Personenschaden in Metz und Luxemburg

Wenn ein Unfall, ein Übergriff oder ein ärztlicher Kunstfehler ein Leben erschüttert, ist die Entschädigung ein langer, technischer und oft anstrengender Weg. Meine Aufgabe ist es, Sie in jeder Phase zu begleiten — von der ärztlichen Erstakte bis zur tatsächlichen Auszahlung — damit die Wiedergutmachung den erlittenen Schäden gerecht wird.

Unfall, Übergriff, ärztlicher Kunstfehler: wann eine Anwältin konsultieren?


Der häufigste Fehler ist, zu warten. Je früher die Anwältin eingreift, desto solider ist die ärztliche Aktengrundlage und desto höher die Chancen auf eine gerechte Entschädigung. Erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder, melden Sie sich rasch — die Erstberatung ist kostenlos.

  • Sie waren Opfer eines Verkehrsunfalls und die Versicherung bietet Ihnen eine pauschale Entschädigung an.
  • Ein medizinisches Gutachten wurde von der Versicherung angeordnet, und Sie haben keinen ärztlichen Beistand.
  • Sie wurden Opfer eines Übergriffs und möchten eine Akte vor der CIVI (Entschädigungskommission für Opfer von Straftaten) einreichen.
  • Ein medizinischer Eingriff hat Folgeschäden verursacht, die Sie auf einen Fehler, eine nosokomiale Infektion oder eine fehlende Aufklärung zurückführen.
  • Ein Angehöriger ist infolge eines Unfalls, eines Übergriffs oder eines ärztlichen Fehlers verstorben, und Sie möchten die Ansprüche der Hinterbliebenen geltend machen.
  • Sie erhalten eine vorläufige Rente, die angesichts Ihrer Einkommensverluste und Gesundheitskosten unzureichend ist.

Mein Vorgehen


Die Entschädigung von Personenschäden ist ein Bereich, in dem die medizinisch-rechtliche Technik im Vordergrund steht. Ich arbeite mit einem Netzwerk unabhängiger ärztlicher Berater, die mit der Dintilhac-Nomenklatur und den verschiedenen Schadenspositionen vertraut sind.

Strenge medizinisch-rechtliche Bewertung

Aufbau der vollständigen ärztlichen Akte, Auswahl eines unabhängigen Vertrauensarztes, ausführliche Vorbereitung jedes Gegengutachtens. Keine Begutachtung ohne Beistand — die Anwesenheit einer Anwältin verdoppelt im Durchschnitt den für subjektive Posten (Schmerzen, ästhetische Schäden, Lebensfreude) zugesprochenen Betrag.

Vollständige Bezifferung der Schäden

Systematische Anwendung der Dintilhac-Nomenklatur: vorübergehende Vermögensschäden (laufender Einkommensverlust, sonstige Kosten, Gesundheitsausgaben) und dauerhafte (zukünftiger Einkommensverlust, berufliche Beeinträchtigung, Pflegekosten, angepasstes Wohnen und Fahrzeug). Außervermögensrechtliche Schäden: funktionelles Defizit, erlittene Schmerzen, ästhetisch, Lebensfreude, sexuell, der Etablierung.

Gütliche Verhandlung, dann Gerichtsverfahren bei Bedarf

Direkte Verhandlung mit Versicherungen und Garantiefonds (FGAO, FGTI). Reicht das gütliche Angebot nicht aus, Anrufung des Zivilgerichts oder der CIVI je nach Art des Ereignisses. Systematischer Antrag auf Vorschuss-Entschädigung, damit das Opfer während des Verfahrens nicht ohne Mittel bleibt.

Tätigkeitsbereiche


Drei große Falltypen strukturieren die Praxis. Jeder unterliegt einer eigenen Rechtsregelung, deren Beherrschung den Verfahrensausgang bestimmt.

Verkehrsunfall — Badinter-Gesetz (5. Juli 1985)

Das Badinter-Gesetz schafft eine für nicht-fahrende Opfer günstige Entschädigungsregelung: Sie haben einen quasi-automatischen Entschädigungsanspruch, selbst bei Mitverschulden. Bei Fahrern kann ein Verschulden die Entschädigung mindern oder ausschließen — daher ist die frühe Aktenanalyse entscheidend. Ich greife bereits ab der Schadensmeldung ein, um die Strategie festzulegen.

  • Unfall mit motorisiertem Landfahrzeug (PKW, Zweirad, LKW, Landmaschine)
  • Opfer als Fahrer, Beifahrer, Fußgänger oder Radfahrer
  • Klage gegen den FGAO bei fehlender Versicherung oder unbekanntem Verursacher
  • Vorschuss-Entschädigung ab medizinischer Konsolidierung

Übergriff und Straftat — CIVI-Verfahren

Ist der Täter zahlungsunfähig, flüchtig oder unbekannt, kann das Opfer die CIVI anrufen. Die Akte muss innerhalb einer strengen Frist eingereicht werden (3 Jahre ab der Tat oder 1 Jahr ab dem rechtskräftigen Strafurteil). Die CIVI kann eine vollständige oder begrenzte Entschädigung gewähren, je nach Art der Tat und Arbeitsunfähigkeit.

  • Vorsätzliche Gewalt mit Arbeitsunfähigkeit über 8 Tage
  • Vergewaltigung und sexuelle Übergriffe
  • Bewaffneter Raub, Freiheitsberaubung
  • Schwere fahrlässige Körperverletzung (fahrlässige Tötung)
  • Subsidiärer Rückgriff auf das SARVI für bereits durch Strafgericht zugesprochene Beträge

Ärztlicher Kunstfehler und nosokomiale Infektion

Ein ärztlicher Fehler, eine im Krankenhaus erworbene Infektion oder eine fehlende Aufklärung vor einem Eingriff können einen Entschädigungsanspruch begründen. Zwei Wege bestehen nebeneinander: das gütliche Verfahren vor der CCI (Schlichtungs- und Entschädigungskommission, ehemals CRCI) — kostenlos, schnell, empfohlen für Schäden gewisser Schwere — und der streitige Weg vor dem Zivilgericht. Die Wahl erfolgt fallweise.

  • Technischer Fehler (unangemessene Geste, fehlende Überwachung, verspätete Diagnose)
  • Nosokomiale Infektion (in bestimmten Fällen Haftungsvermutung)
  • Fehlende Patientenaufklärung vor dem Eingriff
  • Schwerer therapeutischer Zwischenfall, durch ONIAM entschädigt

Allgemeine zivilrechtliche Haftung

Alle anderen Fälle, in denen eine Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit Anspruch auf Wiedergutmachung gibt: Privatlebensunfall (Sturz, Verbrennung, Tierbiss), Schul- oder Sportunfall, Produktsicherheitsmangel, Arbeitsunfall in bestimmten Konfigurationen (Rückgriff gegen verantwortlichen Dritten). Die rechtliche Grundlage bestimmt den Schuldner und das geeignete Verfahren.

Ablauf eines typischen Verfahrens


Jeder Fall ist einzigartig, aber die Entschädigungsverfahren folgen einer wiederkehrenden Struktur. Hier der allgemeine Rahmen; wir passen ihn beim Erstgespräch an Ihre Situation an.

  1. 01

    Erstgespräch und Aktenanalyse

    Vollständiger Austausch über die Umstände, Prüfung der ärztlichen Unterlagen und der Versicherungsakte, Identifizierung der anwendbaren Rechtsregelung. Am Ende: schriftliche Notiz mit der vorgesehenen Strategie und eine klare Honorarvereinbarung.

  2. 02

    Aufbau der medizinisch-rechtlichen Akte

    Beschaffung der gesamten ärztlichen Akte (Krankenhausaufenthalte, Konsultationen, Bildgebung), Verbindung mit einem unabhängigen Vertrauensarzt, Erstellung des medizinischen Referenzberichts. Diese Phase ist entscheidend: eine unvollständige ärztliche Akte begrenzt mechanisch die Entschädigung.

  3. 03

    Gegengutachten und gütliche Verhandlung

    Systematische Anwesenheit bei jedem Gutachtertermin. Kritische Analyse des Sachverständigenberichts. Antrag auf Gegengutachten falls erforderlich. Direkte Verhandlung mit Versicherung oder Garantiefonds auf Grundlage eines detaillierten Schriftsatzes nach der Dintilhac-Nomenklatur.

  4. 04

    Gerichtsverfahren bei unzureichendem Angebot

    Anrufung des Zivilgerichts (gemeines Verfahren) oder der CIVI (spezifisches Verfahren). Vertretung in der Verhandlung. Begleitung der Urteilsvollstreckung und der tatsächlichen Auszahlung.

Honorare für diese Fälle


Personenschadensfälle werden meist über eine Honorarvereinbarung abgewickelt, die ein moderates Anfangshonorar mit einem Erfolgshonorar auf Basis der tatsächlich erhaltenen Beträge kombiniert — so kann das Verfahren ohne abschreckenden Vorschuss eingeleitet werden. Die Prozesskostenhilfe wird akzeptiert. Alle Modalitäten sind auf der Honorarseite ausführlich beschrieben.

Honorardetails ansehen

Häufig gestellte Fragen


Wie lange dauert ein Entschädigungsverfahren nach einem Verkehrsunfall?

Das hängt von Ihrer Gesundheit ab. Die endgültige Entschädigung kann erst ab medizinischer Konsolidierung beziffert werden, also wenn die Folgeschäden stabilisiert sind. Bei leichten Verletzungen rechnen Sie mit 6 bis 18 Monaten. Bei schweren Verletzungen mit Reha sind 2 bis 5 Jahre häufig. Während dieser Zeit können und sollen Vorschüsse erwirkt werden.

Soll ich das erste Angebot der Versicherung annehmen?

Nein, und es ist wesentlich, es vor jeder Unterschrift prüfen zu lassen. Erstangebote liegen strukturell unter dem, was nach einem Gegengutachten und einer Bezifferung Posten für Posten erzielt werden kann. Einmal angenommen, gilt die Akte als geschlossen — eine spätere Verschlechterung wird viel schwieriger zu entschädigen.

Was umfasst die Dintilhac-Nomenklatur genau?

Es ist die Referenzliste der entschädigungsfähigen Schadenspositionen im französischen Recht, erstellt von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Magistraten Jean-Pierre Dintilhac. Sie unterscheidet Vermögensschäden (finanziell) und außervermögensrechtliche Schäden (Schmerzen, ästhetisch, Lebensfreude, sexuell, der Etablierung). Diese Nomenklatur strukturiert jede ernsthafte Bezifferung.

Welche Fristen gelten für die Anrufung der CIVI?

3 Jahre ab der Tat oder 1 Jahr ab der rechtskräftigen Strafentscheidung. Diese Fristen sind streng. Im Zweifel rasch melden: ein Wiedereinsetzungsantrag aus berechtigtem Grund ist manchmal möglich, aber die Ausnahme.

Mein Personenschaden ist in Luxemburg eingetreten: kann Ihre Kanzlei mich vertreten?

Ja. Zugelassen bei den Kammern Metz und Luxemburg, agiere ich auf beiden Seiten der Grenze. Die Rechtsregelungen unterscheiden sich (das luxemburgische Recht kennt das Badinter-Gesetz nicht, hat aber sein eigenes Entschädigungssystem), und die grenzüberschreitende Analyse ist ab dem Erstgespräch integriert.

Offizielle Quellen & Ressourcen

Sprechen wir über Ihren Fall

Das Erstgespräch ist kostenlos. Es ist unverbindlich und erlaubt eine Bewertung der Aktenstärke, der anwendbaren Rechtsregelung und der Erfolgsaussichten. Kanzleien in Metz (Kammer Metz) und Luxemburg-Stadt (Kammer Luxemburg) — grenzüberschreitende Tätigkeit Frankreich · Luxemburg ohne Wechsel des Rechtsbeistands.