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Fachgebiet — Strafrecht

Strafverteidigerin in Metz und Luxemburg

Eine Strafverteidigung erfordert dreierlei: sofortige Verfügbarkeit, vollständige Verfahrensbeherrschung und Klarheit über das, was auf dem Spiel steht — Integrität, Freiheit, Zukunft des Beschuldigten oder Opfers. Als Mitglied der Luxemburger Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP) bin ich beiderseits der Grenze tätig — als Verteidigerin und als Vertreterin der Nebenklage.

Wann eine Strafverteidigerin kontaktieren?


Im Strafrecht zählt jede Stunde. Der richtige Reflex ist, ab der ersten Vorladung, der ersten Festnahme, der ersten Mitteilung anzurufen. Hier die Situationen, in denen der Kontakt unverzüglich erfolgen muss.

  • Sie selbst oder ein Angehöriger wurden in Polizeigewahrsam oder Justizgewahrsam genommen.
  • Sie haben eine Vorladung zur freien Anhörung als Verdächtiger oder beigeordneter Zeuge erhalten.
  • Sie wurden von einem Untersuchungsrichter unter Mise en examen oder als beigeordneter Zeuge gestellt.
  • Sie haben eine Ladung vor das Strafgericht, im Sofortverfahren oder zur CRPC (Verständigung) erhalten.
  • Sie sind Opfer einer Straftat und möchten Nebenkläger werden.
  • Eine Ermittlungsmaßnahme (Hausdurchsuchung, Telefonüberwachung, Geolokalisierung, Vermögenseinfrierung) betrifft Sie.

Mein Vorgehen


Strafrecht duldet weder Amateurismus noch Verzögerung. Eine wirksame Verteidigung wird ab der ersten Stunde vorbereitet, um eine schriftliche Strategie strukturiert und mit präziser Kenntnis der zuständigen Gerichte und der Magistraten geführt.

Eingreifen im Polizeigewahrsam ab der 1. Stunde

Schnelles Eingreifen bei Polizeigewahrsam, Festhaltung oder Festnahme: Anwesenheit ab der ersten Stunde (Art. 63-3-1 Strafprozessordnung), Beistand bei allen Anhörungen, systematisches Eingreifen bei Verlängerung. Die Anwesenheit eines Anwalts bedingt die Verwertbarkeit vieler späterer Akte.

Schriftliche und lesbare Verteidigungsstrategie

Nach dem ersten Termin nach dem Gewahrsam erhalten Sie eine schriftliche Notiz mit der vorgeworfenen Qualifikation, den möglichen Strafen, den Be- und Entlastungselementen und der vorgesehenen Strategie für jede Stufe.

Plädoyer und prozessuale Verhandlung

Beherrschung der schnellen Verfahren (CRPC, Sofortverfahren, Strafverfügung), die andere Reaktivität erfordern als das klassische Verfahren. Plädoyer vor dem Strafgericht, dem Schwurgericht und der strafrechtlichen Berufungskammer Metz. Verhandlung der Strafanpassungen in der Strafvollstreckungsphase.

Tätigkeitsbereiche


Die Kanzlei interveniert in der gesamten strafrechtlichen Streitführung, als Verteidigerin und als Vertreterin der Nebenklage, vor französischen und luxemburgischen Gerichten.

Polizeigewahrsam

Der Polizeigewahrsam ist eine Freiheitsentziehung von 24 Stunden, einmal verlängerbar mit Zustimmung des Staatsanwalts (insgesamt 48 Stunden für gewöhnliche Straftaten, bis zu 96 Stunden für komplexe Straftaten, 144 Stunden bei Terrorismus). Die Anwältin kann ab der ersten Stunde eingreifen, ein 30-minütiges vertrauliches Gespräch führen, auf die Vernehmungsprotokolle zugreifen, allen Anhörungen und Konfrontationen beiwohnen.

  • Vertrauliches Gespräch ab der 1. Stunde (Art. 63-4 CPP)
  • Beistand bei allen Anhörungen und Konfrontationen
  • Zugang zu Protokollen und ärztlichem Attest
  • Vorbereitung der Folgeschritte: Vorführung, Sofortverfahren, Untersuchung

Untersuchung und Untersuchungsrichter

Wird eine komplexe Sache vom Staatsanwalt eröffnet, kann sie einem Untersuchungsrichter übertragen werden. Der Beschuldigte oder beigeordnete Zeuge wird zu Verhören und Konfrontationen vorgeladen, die sich oft über Monate oder Jahre erstrecken. Die Kanzlei wohnt jedem Akt bei, stellt Anträge auf weitere Maßnahmen und nutzt Rechtsmittel gegen Sicherheitsmaßnahmen (Justizaufsicht, Untersuchungshaft).

  • Mise en examen und beigeordneter Zeuge
  • Anträge auf weitere Akte beim Untersuchungsrichter
  • Beschwerde gegen die Untersuchungshaft vor der Untersuchungskammer
  • Antrag auf Haftentlassung

Sofortverfahren und CRPC

Das Sofortverfahren ist ein schnelles Verfahren für Flagrantdelikte oder wenn die Sache nach Auffassung des Staatsanwalts entscheidungsreif ist. Es findet binnen 48 Stunden nach Vorführung statt, oft mit nur wenigen Stunden Vorbereitungszeit. Die CRPC (Verständigung, Art. 495-7 CPP) setzt ein Geständnis und eine Strafvereinbarung mit dem Staatsanwalt voraus.

  • Vertagung zur Verteidigungsvorbereitung (Art. 397-1 CPP)
  • Antrag auf Haftentlassung bei Untersuchungshaft
  • Strafverhandlung in CRPC
  • Rechtsmittel (Berufung, Einspruch)

Strafgericht und Schwurgericht

Das Strafgericht beurteilt Vergehen (bis zu 10 Jahren Haft). Das Schwurgericht beurteilt Verbrechen (über 10 Jahren). Einsätze, Verfahren und Plädoyerart unterscheiden sich tiefgreifend. Die Kanzlei plädiert vor beiden Gerichten sowie vor dem besonderen Schwurgericht und der strafrechtlichen Berufungskammer Metz.

  • Strafkammerverhandlung
  • Schwurgericht (Volksverhandlung mit Geschworenen)
  • Departementale Strafkammer (Alternative zum Schwurgericht)
  • Berufung und Revision

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht (Code de la justice pénale des mineurs, in Kraft seit 2021) stützt sich auf spezialisierte Gerichte: Jugendrichter, Jugendgericht, Jugendschwurgericht. Erziehungsmaßnahmen haben Vorrang vor strafrechtlichen Sanktionen. Die Anwesenheit eines Anwalts ist in allen Stufen obligatorisch — auch im Polizeigewahrsam, wo der Minderjährige nicht darauf verzichten kann.

  • Anhörung zur Schuldprüfung
  • Anhörung zur Sanktionsverkündung
  • Einheitliches Verfahren für rückfällige Minderjährige
  • Minderjähriger im Polizeigewahrsam

Nebenklage und Opferschutz

Opfer von Straftaten verfügen über einen präzisen Verfahrensstatus und umfangreiche Rechte: Akteneinsicht, Beistand bei allen Untersuchungsakten, Antrag auf Mise en examen, Recht zum Plädoyer in der Strafverhandlung. Die Kanzlei vertritt regelmäßig Nebenkläger, insbesondere bei Übergriffen, fahrlässiger Tötung und häuslicher Gewalt.

  • Konstituierung als Nebenkläger durch Klage oder Beitritt
  • Strafanzeige mit Konstituierung beim Doyen der Untersuchungsrichter
  • Entschädigungsantrag vor dem Strafgericht
  • Verzahnung Straf-/Zivil- und CIVI-Verfahren

Ablauf eines typischen Verfahrens


Der strafrechtliche Verlauf variiert je nach vom Staatsanwalt gewählten Verfahren stark. Hier der Rahmen einer klassischen Strafkammersache ohne Untersuchungshaft.

  1. 01

    Erstkontakt und Polizeigewahrsam

    Notruf an die Kanzlei. Sofortige Intervention auf dem Polizeirevier oder bei der Gendarmerie. Vertrauliches Gespräch, Beistand bei allen Anhörungen, Vorbereitung der Folgeschritte (Freilassung, Vorführung beim Staatsanwalt).

  2. 02

    Entscheidung des Staatsanwalts

    Drei mögliche Wege: Einstellung, alternative zur Verfolgung (Verwarnung, Mediation) oder Verfolgung. Bei Verfolgung wählt der Staatsanwalt das Verfahren: Vorladung, Sofortverfahren, Eröffnung einer Untersuchung oder CRPC.

  3. 03

    Vorbereitung der Verhandlung

    Eingehende Aktenstudie (Protokolle, Gutachten, Aussagen), Rechtsprechungsrecherche, Anhörung möglicher Zeugen, Plädoyervorbereitung. Je nach Komplexität: 2 bis 8 Wochen Vorbereitung.

  4. 04

    Verhandlung und Rechtsmittel

    Plädoyer vor dem Strafgericht. Bei ungünstigem Urteil Berufung binnen 10 Tagen (Art. 498 CPP) vor der strafrechtlichen Berufungskammer Metz. Revision unter bestimmten Bedingungen möglich.

Honorare für diese Fälle


Strafrechtliche Fälle werden über eine schriftliche Honorarvereinbarung abgerechnet, die ein Anfangshonorar (für Gewahrsam oder erste Anhörung) und Pauschalen je Verfahrensstufe (Untersuchung, Verhandlung, Berufung) kombiniert. Eine Notfallintervention im Gewahrsam unterliegt einem spezifischen Tarif. Die Prozesskostenhilfe wird nach gesetzlichen Bedingungen akzeptiert.

Honorardetails ansehen

Häufig gestellte Fragen


Soll ich im Gewahrsam vor Eintreffen meiner Anwältin sprechen?

Nein. Sie haben das Recht zu schweigen (Art. 63-1 CPP), und dieses Schweigen kann Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Die Regel ist einfach: auf die Anwältin warten, ihr im vertraulichen Gespräch die Lage darlegen, dann gemeinsam die Strategie für die Anhörungen festlegen. Eine allein, unter Stress getätigte Aussage kann die spätere Verteidigung kompromittieren.

Wie lange kann ein Polizeigewahrsam dauern?

24 Stunden von Rechts wegen, einmal verlängerbar mit schriftlicher Genehmigung des Staatsanwalts (insgesamt 48 Stunden). Bei komplexen Straftaten kann die Dauer auf 96 Stunden, bei Terrorismus auf 144 Stunden ausgedehnt werden. Jede Verlängerung muss begründet und mitgeteilt werden.

Was passiert im Sofortverfahren?

Sie werden am Ende des Gewahrsams dem Staatsanwalt vorgeführt und am gleichen oder Folgetag vor das Strafgericht gestellt. Das Gericht kann: sofort urteilen (bei vorbereiteter Verteidigung und Zustimmung), die Sache 2-6 Wochen vertagen, um die Verteidigung vorzubereiten (mit oder ohne Untersuchungshaft), oder eine Sicherungsmaßnahme anordnen.

Kann meine Anwältin meinen minderjährigen Sohn im Gewahrsam beistehen?

Ja, das ist sogar Pflicht. Für einen Minderjährigen ist die Anwesenheit der Anwältin unerlässlich und nicht verzichtbar. Die Prozesskostenhilfe besteht von Rechts wegen. Die Kanzlei wird regelmäßig für Gewahrsame Minderjähriger in Metz und Umgebung gerufen.

Können Sie in Luxemburg in Strafsachen auftreten?

Ja. Als Mitglied der Luxemburger Vereinigung der Strafverteidiger (ALAP) und zugelassen bei der Luxemburger Anwaltskammer betreibe ich Strafverteidigung im Großherzogtum. Die grenzüberschreitende Praxis (Europäische Haftbefehle, Auslieferungen, Rechtshilfe Frankreich-Luxemburg) ist eine der Spezialisierungen der Kanzlei.

Eine laufende Strafsache?

Bei Notfällen (Gewahrsam, Anhörung, Vorführung) direkt anrufen. Für andere Situationen ist das Erstgespräch kostenlos und erlaubt eine Bewertung des laufenden Verfahrens und die Festlegung der Strategie. Kanzleien in Metz (Kammer Metz) und Luxemburg-Stadt (Kammer Luxemburg) — grenzüberschreitende Tätigkeit Frankreich · Luxemburg ohne Wechsel des Rechtsbeistands.