Erziehungshilfe und Kindesschutz
Die Erziehungshilfe ist ein zivilrechtliches Schutzverfahren: Sie soll einen Minderjährigen schützen, dessen Gesundheit, Sicherheit oder Moral gefährdet ist — ohne Sanktionscharakter gegenüber den Eltern. Der Jugendrichter kann eine Untersuchung, eine offene Erziehungsmaßnahme (AEMO) oder eine vorläufige Unterbringung anordnen. Die Aufgabe der Anwältin besteht darin, das Verfahren zu erläutern, dem Minderjährigen und der Familie Gehör zu verschaffen, die Modalitäten der Begleitung auszuhandeln und unverhältnismäßige Entscheidungen anzufechten.
- Verfahren vor dem Jugendrichter — Erstanhörung, einstweilige Maßnahmen, Urteil
- Vertretung des Minderjährigen selbst (Prozesskostenhilfe von Rechts wegen)
- Anhörung eines Minderjährigen durch Polizei oder Gendarmerie im zivilen Kontext
- Rechtsmittel gegen eine Unterbringungs- oder AEMO-Entscheidung
- Minderjähriger als Zeuge oder Opfer in einem familien- oder strafrechtlichen Verfahren