Zum Inhalt
Lexikon — Personenschaden

Dintilhac-Nomenklatur: Liste der entschädigungsfähigen Schadensposten

2005 von einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Magistraten Jean-Pierre Dintilhac erstellt, ist diese Nomenklatur die Referenzliste, die von französischen Gerichten, Versicherungsgesellschaften und Garantiefonds zur Bezifferung einer Entschädigung verwendet wird.

Vorübergehende Vermögensschäden

Diese Schäden decken den Zeitraum zwischen dem schädigenden Ereignis und der medizinischen Konsolidierung (Zeitpunkt der Stabilisierung der Folgeschäden) ab.

  • Aktuelle Gesundheitsausgaben (DSA): medizinische, paramedizinische, pharmazeutische und Krankenhauskosten, die nach Erstattung durch die Sozialversicherung verbleiben.
  • Sonstige Kosten (FD): Transportkosten, Hilfe durch Dritte während der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, vorübergehende Wohnungsanpassung.
  • Aktueller Verlust an Erwerbseinkommen (PGPA): Einkommensverlust während der vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit.

Dauerhafte Vermögensschäden

Diese Schäden werden ab der Konsolidierung beziffert und decken die dauerhaften wirtschaftlichen Folgen ab.

  • Künftige Gesundheitsausgaben (DSF): lebenslange medizinische Versorgung, Prothesen, Rollstühle, Medikamente.
  • Angepasstes Wohnen (FLA) und angepasstes Fahrzeug (FVA): Mehrkosten für die Anpassung an die Behinderung.
  • Künftiger Verlust an Erwerbseinkommen (PGPF): Einkommensverlust durch dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
  • Berufliche Auswirkung (IP): Abwertung am Arbeitsmarkt, erhöhte Mühsal, Verlust von Karrierechancen.
  • Hilfe durch Dritte (ATP): lebenslange menschliche Hilfe für wesentliche Lebenshandlungen.

Vorübergehende außervermögensrechtliche Schäden

Diese Posten entschädigen die vor Konsolidierung erlittenen Beeinträchtigungen, unabhängig von wirtschaftlichen Verlusten.

  • Vorübergehendes funktionelles Defizit (DFT): Beeinträchtigung der Alltagshandlungen (Hygiene, Anziehen, Ausgehen, Gehen) während der Arbeitsunfähigkeit.
  • Erlittene Schmerzen (SE): körperliche und seelische Schmerzen, bewertet auf einer Skala von 1 bis 7.
  • Vorübergehender ästhetischer Schaden (PET): sichtbare Veränderung des Erscheinungsbildes (Gips, sich verändernde Narben, Haarverlust) vor Konsolidierung.

Dauerhafte außervermögensrechtliche Schäden

  • Dauerhaftes funktionelles Defizit (DFP): dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Unversehrtheit, in Prozent durch einen medizinischen Sachverständigen ausgedrückt.
  • Dauerhafter ästhetischer Schaden (PEP): endgültige Narben, Deformationen, bewertet auf 1-7 Skala.
  • Verlust an Lebensfreude (préjudice d'agrément): Unmöglichkeit, eine vor dem Unfall ausgeübte Freizeit-, Sport- oder Kulturaktivität fortzuführen.
  • Sexueller Schaden: Beeinträchtigung der Sexualfunktion, Fruchtbarkeit oder Lust.
  • Préjudice d'établissement: Verlust der Chance, ein Familienlebensprojekt zu verwirklichen (Heirat, Familiengründung).

Schäden der Angehörigen

Mittelbare Opfer — Angehörige des Verletzten oder Erbberechtigte im Todesfall — verfügen über eigene Posten:

  • Affektionsschaden: seelischer Schmerz durch Verlust oder Verletzung eines Angehörigen.
  • Begleitungsschaden: Umwälzung der Lebensumstände zur Unterstützung eines schwer behinderten Angehörigen.
  • Wirtschaftlicher Schaden der Erbberechtigten: Einkommensverlust des Haushalts im Todesfall.

Eine Entschädigung zu beziffern?

Bevor Sie ein Angebot annehmen, lassen Sie es prüfen. Das Erstgespräch ist kostenlos und identifiziert übersehene Posten und Aufwertungspotenziale.