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Glossar — Personenschaden

Hilfe durch eine Drittperson: menschliche Unterstützung entschädigen

Wenn eine Behinderung daran hindert, alltägliche Handlungen allein zu verrichten, hat das Opfer Anspruch auf Entschädigung der benötigten menschlichen Hilfe. Es ist eine der gewichtigsten — und umstrittensten — Positionen der Entschädigung des Personenschadens.

Wie die Hilfe bewertet wird

Die Bewertung stützt sich auf den im medizinischen Gutachten festgestellten tatsächlichen Bedarf, unabhängig von der tatsächlich (oft von der Familie) geleisteten Hilfe.

  • Stundenzahl: Stunden Hilfe pro Tag, je nach Grad der Abhängigkeit (punktuelle Hilfe, aktive Hilfe oder dauerhafte Anwesenheit).
  • Art der Hilfe: "aktive" Hilfe (zu verrichtende Handlungen) oder "beaufsichtigende" Hilfe (Anwesenheit zur Gefahrenabwehr).
  • Stundensatz: auf Grundlage der tatsächlichen Kosten eines Dienstleisters inklusive Abgaben — nicht des Mindestlohns, gemäß ständiger Rechtsprechung des Kassationshofs.

Kapitalisierung und lebenslanger Charakter

Für den Zeitraum nach der Konsolidierung wird die Entschädigung kapitalisiert: die jährlichen Kosten der Hilfe werden mit einem Rentenfaktor multipliziert, der Alter und Lebenserwartung berücksichtigt.

  • Bei dauerhafter Behinderung ist die Hilfe grundsätzlich lebenslang geschuldet.
  • Die verwendete Kapitalisierungstabelle hat erheblichen Einfluss auf den Endbetrag — ein zentraler Verhandlungspunkt.
  • Die Entschädigung wird grundsätzlich nicht gemindert, nur weil die Hilfe von einem Angehörigen unentgeltlich geleistet wird.

Warum der finanzielle Einsatz hoch ist

Bei schweren Behinderungen ist die Hilfe durch eine Drittperson oft die größte Einzelposition der gesamten Entschädigung — manchmal mehrere Hunderttausend Euro oder mehr. Sie ist auch die Position, die in den gütlichen Angeboten der Versicherer am systematischsten unterbewertet wird, die dazu neigen, sowohl die Stundenzahl als auch den Stundensatz zu mindern. Eine fachliche, auf Gutachten und Rechtsprechung gestützte Erörterung ist unerlässlich.

Einen Bedarf an menschlicher Hilfe geltend machen?

Vor dem Gutachten oder vor der Annahme eines Angebots sollten Sie die Position der Drittpersonenhilfe bewerten lassen. Die Erstberatung ist kostenlos.