Zum Inhalt
Glossar — Personenschaden

Kontradiktorisches medizinisches Gutachten: nicht allein hingehen

Das medizinische Gutachten ist der Moment, in dem die Höhe Ihrer Entschädigung praktisch entschieden wird. Dort mit dem eigenen beratenden Arzt und der eigenen Anwältin zu erscheinen — das ist der ganze Sinn des kontradiktorischen Verfahrens.

Warum das kontradiktorische Verfahren wesentlich ist

Ein nicht-kontradiktorisches Gutachten — bei dem das Opfer allein dem Arzt des Versicherers gegenübersteht — neigt dazu, die subjektiven Positionen zu mindern, die weitgehend auf der Einschätzung des Sachverständigen beruhen.

  • Der beratende Arzt des Opfers, unabhängig vom Versicherer, vertritt eine ausgewogene medizinische Lesart der Akte.
  • Die Anwältin achtet auf die Einhaltung des Verfahrens, formuliert schriftliche Stellungnahmen („dires“) und bereitet das Opfer auf Fragen vor.
  • Die umstrittensten Positionen (erlittene Schmerzen, ästhetischer Schaden, Funktionsausfall, Drittpersonenhilfe) sind genau jene, bei denen der Beistand am meisten wiegt.

Der Ablauf des Gutachtens

  1. Ladung und vorherige Übermittlung der medizinischen Unterlagen (die Akte muss vollständig sein).
  2. Klinische Untersuchung des Opfers und Erörterung zwischen den Ärzten (Sachverständiger, beratender Arzt).
  3. Vorbericht, der den Stellungnahmen der Parteien unterbreitet wird: das Opfer kann einen Punkt vor dem endgültigen Bericht beanstanden.
  4. Endgültiger Bericht, der die Konsolidierung und die Bewertung Position für Position festlegt — Grundlage der Bezifferung der Entschädigung.

Gütlich oder gerichtlich

Das gütliche Gutachten ist schneller, wird aber vom Versicherer organisiert. Das gerichtliche Gutachten, vom Gericht angeordnet (oft im Eilverfahren auf Grundlage von Artikel 145 der Zivilprozessordnung), bietet bei erheblichen Meinungsverschiedenheiten stärkere Garantien der Unabhängigkeit. Die Wahl zwischen beiden ist eine strategische Entscheidung.

Steht ein medizinisches Gutachten an?

Erscheinen Sie nicht allein. Die Erstberatung ist kostenlos und hilft, Ihren Beistand (beratender Arzt + Anwältin) vor der Untersuchung zu organisieren.