Warum das kontradiktorische Verfahren wesentlich ist
Ein nicht-kontradiktorisches Gutachten — bei dem das Opfer allein dem Arzt des Versicherers gegenübersteht — neigt dazu, die subjektiven Positionen zu mindern, die weitgehend auf der Einschätzung des Sachverständigen beruhen.
- Der beratende Arzt des Opfers, unabhängig vom Versicherer, vertritt eine ausgewogene medizinische Lesart der Akte.
- Die Anwältin achtet auf die Einhaltung des Verfahrens, formuliert schriftliche Stellungnahmen („dires“) und bereitet das Opfer auf Fragen vor.
- Die umstrittensten Positionen (erlittene Schmerzen, ästhetischer Schaden, Funktionsausfall, Drittpersonenhilfe) sind genau jene, bei denen der Beistand am meisten wiegt.