Der Ablauf des Défèrement
Am Ende des Gewahrsams wird die Person — oft unter Bewachung — der Staatsanwaltschaft oder ihrem Vertreter vorgeführt, statt freigelassen zu werden. Dieser Schritt ist an strenge Fristen gebunden.
- Die Person muss am selben Tag, an dem der Gewahrsam endet, vorgeführt werden.
- Sie kann vor der Vorführung mit ihrer Anwältin sprechen und sie für das Weitere behalten.
- Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für ein Sofortverfahren oder die Vorführung vor einen Richter, kann die Person in der Zwischenzeit innerhalb einer gesetzlich begrenzten Frist festgehalten werden.