Der Gewahrsam: 24 Stunden, keine Minute mehr
Anders als die französische garde à vue, die auf 48 Stunden und bei organisierter Kriminalität darüber hinaus verlängert werden kann, ist der luxemburgische Polizeigewahrsam auf 24 Stunden begrenzt, ohne Verlängerung. Diese Kürze hat eine praktische Folge: Alles geht schnell. Aussagen aus diesen Stunden stehen im Protokoll und wirken sich auf das Weitere aus, auch auf die Entscheidung des Untersuchungsrichters über die Untersuchungshaft.
Seit dem Gesetz vom 8. März 2017 erhält die festgehaltene Person eine schriftliche Rechtsbelehrung. Das Recht auf einen Anwalt gilt vor der ersten Vernehmung; ist der gewählte Anwalt nicht erreichbar, wird ein Bereitschaftsanwalt aus den Listen der Kammer bestellt. Der richtige Reflex ist derselbe wie in Frankreich oder Deutschland: den Anwalt verlangen, sich mit ihm besprechen und dann gemeinsam entscheiden, ob man aussagt oder schweigt.