Wer kann die CIVI anrufen?
Die CIVI steht jedem Opfer — oder Erbberechtigten im Todesfall — einer in Frankreich oder durch einen französischen Staatsangehörigen im Ausland begangenen Straftat offen, unter drei kumulativen Voraussetzungen:
- Der Sachverhalt erfüllt materiell den Tatbestand einer Straftat (die endgültige Qualifikation ist unerheblich — eine Verurteilung des Täters ist nicht erforderlich)
- Der Sachverhalt hat einen Personenschaden verursacht und eröffnet je nach Schwere Anspruch auf vollständige oder begrenzte Entschädigung
- Das Opfer konnte keine wirksame Wiedergutmachung anderweitig erlangen (Versicherung, vollstreckte Verurteilung etc.)